Belege für das Scheidungs­verfahren

by | Jan 23, 2022 | Familienrecht

Erforderliche Belege für das ein­ver­nehm­liche Scheidungs­verfahren

Am einfachsten lässt sich sich die Ehe auf­lösen, wenn beide Ehe­partner dies wollen. Grundlage dieser ein­ver­nehm­lichen Scheidung bietet die Scheidungs­konvention. Dazu braucht es folgende Belege:

1. Familienschein:

  • Bei mind. einem Schweizer Ehegatten: amtlicher Auszug aus dem Zivilstandsregister (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Ausländer: Heiratsurkunde und/oder Familienschein (Originale), Attest oder Wohnsitzbestätigung der Familie (nicht älter als 3 Monate)

2. Unterlagen zum Einkommen (von beiden Ehegatten)

  • Lohnausweis des letzten Jahres
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Selbständig Erwerbende: Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  • Belege über weitere Einnahmen (z.B. IV-Rente, AHV-Rente usw.)
  • Sozialhilfebudget oder Abrechnungen der Arbeitslosenkasse

3. Unterlagen zur Unterhalts­berechnung (von beiden Ehegatten)

  • Mietvertrag
  • Bei Wohneigentum: Hypothekar­zins­belastung inkl. Amortisation (aktueller Stand) und Belege zu den Neben­kosten (Auslagen Gebäude­versicherung, Kehricht, Heizöl etc.)
  • Krankenkassenpolice
  • Krankenkassenpolicen der Kinder
  • Unterlagen über evtl. Prämien­verbilligung
  • Allfällige Lebens­ver­sicherungen, etc. (Police)
  • Belege über Kosten für öffentliche Verkehrs­mittel (Abonne­mente, nicht Einzelfahrten)
  • Belege über Autokosten (Versicherungspolice, letzte Steuerrechnung, Mietvertrag Parkplatz)
  • Belege über selbstgetragene Gesundheitskosten
  • Belege über Weiterbildungskosten
  • Belege über Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder (KiTa, Tagesmutter)
  • Besondere Auslagen für die Kinder (Nachhilfe, Kurse, Hobbies, Gesundheitskosten)
  • Belege über weitere regelmässige Auslagen (z.B. Versicherungen)

4. Unterlagen zu den aktuellen Ver­mögens­verhältnissen (von beiden Ehe­gatten)

  • Kontoauszüge aller auf Ihren Namen lauten­den Bank- und Post­konten (letzter Monat)
  • Bei Wohneigentum: Grundbuch­auszug, Kauf­vertrag

5. Unterlagen zu den aktuellen Ver­mögens­verhält­nissen (von beiden Ehegatten)

  • Kontoauszüge aller auf Ihren Namen lauten­den Bank- und Post­konten (letzter Monat)
  • Bei Wohn­eigentum: Grundbuch­auszug, Kauf­vertrag

6. Unterlagen Pensionskasse und Säule 3a (von beiden Ehegatten)

7. Letzte Steuer­erklärung inkl. Wert­schriften­verzeichnis und Beilagen (von beiden Ehegatten)

8. Letzte definitive Steuer­ver­anlag­ungs­verfügung (von beiden Ehegatten)

9. Ehevertrag (falls vorhanden)

10. Trennungsvereinbarung (falls vorhanden)